Weitere Informationspflichten für Unternehmer im B2C-Bereich ab 01.02.2017
Bereits Anfang letzten Jahres wurde es Pflicht, einen Hinweis auf die Online-Schlichtungs-Plattform der EU im Impressum zu integrieren.
Bereits Anfang letzten Jahres wurde es Pflicht, einen Hinweis auf die Online-Schlichtungs-Plattform der EU im Impressum zu integrieren. Siehe dazu unsere News vom letzten Jahr
Ab 01.02.2017 kommen nun weitere Informationspflichten für Unternehmer im B2C-Bereich hinzu, über die wir Sie heute gerne kurz informieren möchten.
Hierzu verweisen wir auf einen Artikel von Rechtsanwältin Katrin Krietsch (Spirit Legal LLP), welcher den Sachverhalt gut erläutert: