Weitere Informationspflichten für Unternehmer im B2C-Bereich ab 01.02.2017

Bereits Anfang letzten Jahres wurde es Pflicht, einen Hinweis auf die Online-Schlichtungs-Plattform der EU im Impressum zu integrieren.

Bereits Anfang letzten Jahres wurde es Pflicht, einen Hinweis auf die Online-Schlichtungs-Plattform der EU im Impressum zu integrieren. Siehe dazu unsere News vom letzten Jahr

Ab 01.02.2017 kommen nun weitere Informationspflichten für Unternehmer im B2C-Bereich hinzu, über die wir Sie heute gerne kurz informieren möchten.

Hierzu verweisen wir auf einen Artikel von Rechtsanwältin Katrin Krietsch (Spirit Legal LLP), welcher den  Sachverhalt gut erläutert:

https://www.spiritlegal.com/de/aktuelles/details/informationspflichten-zur-aussergerichtlichen-streitbeilegung.html