Online-Shops: Schutz vor Abmahnungen

Das Justizministerium und der Verband BITKOM helfen Shop-Betreibern im Web. Fehlerquellen sind Widerrufsbelehrung, Impressum und AGB

  • Das Justizministerium und der Verband BITKOM helfen Shop-Betreibern im Web.
  • Fehlerquellen sind Widerrufsbelehrung, Impressum und AGB


Der Hightech-Verband BITKOM rät Online-Shops, bei juristischen Angaben Formulierungshilfen zu nutzen. Gerade kleinere Anbieter können durch Abmahnungen wegen rechtlicher Verstöße in Bedrängnis gebracht werden.

Häufige Fehlerquelle: Die Widerrufsbelehrung. Sie besagt, innerhalb welcher Zeit ein Online-Kunde die Ware zurückgeben darf. Zum Beispiel müssen Anbieter bei Auktionen meist eine Frist von einem Monat statt der sonst üblichen zwei Wochen nennen. Der BITKOM empfiehlt, für die Widerrufsbelehrung einen neuen Mustertext des Bundesjustizministeriums einzusetzen. Damit können sich Shop-Betreiber wirksam schützen.

Weitere juristische Fallstricke lauern u.a. im Impressum und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Eine Übersicht hierzu gibt die „Checkliste Onlinegeschäft" des BITKOM. Das Kleingedruckte wird dem BITKOM zufolge oft nicht genug beachtet. Mit einigen Vorsichtsmaßnahmen seien Online-Händler aber weitgehend sicher vor Abmahnungen. Wer entsprechend vorbeugt, sichert seine Existenz.