Google Analytics und die Datenschützer

Die Fronten verhärten sich.

Google Analytics zieht weiterhin den Unmut der Datenschützer auf sich. Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass Google Analytics ein Dienst ist, der in den USA gehostet wird. Betreiber von Websites, die mit dem Tool die Besucherströme auf Ihren Portalen analysieren, tun das zwangsläufig auf den Servern von Google in den USA. Das bedeutet aber eine Übertragung von Nutzerdaten ins Ausland, für die sich die Nutzer selbst zuvor nicht einverstanden erklärt haben. Mit dem Datenschutzrecht in Deutschland ist das nicht vereinbar.

Datenschützer droht mit Musterprozess

Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten der Stadt Hamburg kommt Google seinen Pflichten in Sachen Datenschutz nicht nach. Laut FAZ.net droht nach Abbruch der seit November 2009 andauernden Verhandlungen nun ein Musterprozess.

Trotz der Nachbesserungen entspreche das Analysewerkzeug nicht den Datenschutzanforderungen. Webseitenbetreiber, die Google Analytics einsetzen, können rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Um den deutschen Datenschützern entgegenzukommen, hatte Google den Nutzern von Analytics die Möglichkeit gegeben, die IP-Adressen bei der Erfassung zu anonymisieren. Dazu muss der Tracking-Code um eine Zeile ergänzt werden. Eine komfortablere Möglichkeit, z.B. bei der Generierung des Tracking Codes, bietet Google jedoch nicht an.

Zudem wurde letztes Jahr ein Add-on herausgebracht, mit dem Tracking-Cookies für Google Analytics geblockt werden können. Es ist kompatibel zu Microsoft Internet Explorer 7 und 8, Chrome 4 und höher und Firefox ab Version 3.5. Problematisch ist allerdings, dass nur die wenigsten Nutzer darüber Bescheid wissen. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar bemängelt, dass das Add-on nicht für alle Browser verfügbar ist. Ausgelassen wurden bisher Opera und Apples Safari, die zusammen in Deutschland rund 10 Prozent der Nutzer ausmachen.


Es bleibt weiterhin spannend im Kampf Google versus Datenschutz. Falls Sie Webanalyse ohne datenschutzrechtlichen Bedenken einsetzen möchten, steht Ihnen Open New Media gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.