Europäische Kommission veröffentlicht die Regeln für eu-Domains

Der Startschuss für die Anmeldungen der ersten Webadressen fällt voraussichtlich noch in diesem Jahr.

Der Startschuss für die Anmeldungen der ersten Webadressen fällt voraussichtlich noch in diesem Jahr.

Die EU-Kommission hat in ihrer Verordnung Nr. 874/2204 vom 28. April 2004 nun erstmals im Detail festgelegt, nach welchen Regeln die .eu-Domains vergeben werden. Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der EU ebenso wie Unternehmen oder Organisationen mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft. Die Registrierung erfolgt streng nach dem Prioritätsprinzip.

Die Domains werden direkt unterhalb von .eu als Second Level Domains nach dem bewährten "First come, first served"-Prinzip vergeben. Für geographische und geopolitische Begriffe können die Mitgliedsstaaten eigene Third Level Domains einrichten. Umlaut-Domains sind vorerst noch nicht möglich.

Für zahlreiche Diskussionen dürften die Teilnahmebedingungen an der zweistufigen, insgesamt vier Monate dauernden Sunrise Period sorgen. Antragsberechtigt sind nur öffentliche Einrichtungen sowie die Inhaber "früherer Rechte", die nach nationalem und / oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind.

"Frühere Rechte" sind unter anderem registrierte nationale und Gemeinschaftsmarken, geografische Angaben oder Ursprungsbezeichnungen sowie auch – sofern sie nach dem einzelstaatlichen Recht des jeweiligen Mitgliedstaats geschützt sind – nicht eingetragene Marken, Handelsnamen, Geschäftsbezeichnungen, Unternehmensnamen, Familiennamen und charakteristische Titel geschützter literarischer oder künstlerischer Werke.

Besonders die Erwähnung von Familiennamen lässt den Kreis der Teilnahmeberechtigten ausufern. Letztlich überlässt es die Kommission jedoch dem so genannten "Validation Agent" die Entscheidung, ob ein behauptetes nationales Recht als früheres Recht zu qualifizieren ist. Durch die spätere Veröffentlichung der PPRs (Public Policy Rules, Vergaberegeln)verschiebt sich auch der Zeitplan für die Einführung von .eu um wenige Wochen. Voraussichtlich in den Monaten Juni und Juli startet die Akkreditierung der .eu-Registrare. Die Sunrise Period als mit Abstand bedeutendste Phase der Einführung findet voraussichtlich im Dezember statt. Der endgültige Startschuss für die Live-Registrierung fällt nach derzeitigem Stand im April 2005.

Den kompletten Wortlaut der Verordnung finden Sie hier.