Barrierefreiheit für Hotelwebsites

Erhöhte Anforderungen an Hotels und touristische Anbieter: Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit von Webseiten und Online-Services zur gesetzlichen Pflicht. Doch was bedeutet das konkret für die Branche, und wie können Sie Ihr Hotel darauf vorbereiten?

Erhöhte Anforderungen an Hotels und touristische Anbieter:  Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit von Webseiten und Online-Services zur gesetzlichen Pflicht. Doch was bedeutet das konkret für die Branche, und wie können Sie Ihr Hotel darauf vorbereiten?

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten. Insbesondere gilt dies für:

  • Hotels, die Zimmerreservierungen und andere Services über ihre Website anbieten.
  • Restaurants, die Online-Reservierungen oder Bestellungen ermöglichen.
  • Touristische Dienstleister, die digitale Buchungsmöglichkeiten für ihre Angebote bereitstellen.

Ausnahmen:

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro sind vom Gesetz ausgenommen. Alle anderen Anbieter müssen die Anforderungen erfüllen, um rechtlich konform zu bleiben.

Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?

Barrierefreiheit umfasst die Gestaltung von Webseiten und digitalen Diensten so, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zugänglich und nutzbar sind. Das betrifft z.B. folgende Aspekte:

Wahrnehmbare Inhalte:

  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken, damit Screenreader die Inhalte vorlesen können
  • Transkriptionen und Untertitel für Videos und Audiodateien, um auch hörgeschädigten Nutzern den Zugang zu ermöglichen
  • Geeignete Farbkontraste, um sicherzustellen, dass alle Inhalte unabhängig von Farbsehschwächen gut sichtbar sind
  • Anpassbare Schriftgrößen und flexible Layouts, die den individuellen Bedürfnissen der Nutzer gerecht werden

Benutzerfreundlichkeit:

  • Vollständige Tastaturnavigation, um interaktive Elemente ohne Maus bedienen zu können
  • Gut erkennbare und fokussierbare Elemente wie Links und Formulare
  • Klar strukturierte und intuitive Navigation, die Nutzer durch die Website leitet

Verständlichkeit:

  • Klare Struktur durch Überschriften, Listen und Absätze
  • Verwendung einfacher Sprache, um Inhalte für alle Nutzer verständlich zu machen

Robustheit:

  • Kompatibilität mit assistiven Technologien wie Screenreadern
  • Responsives Design, das eine optimale Darstellung auf verschiedenen Geräten wie Smartphones und Tablets gewährleistet
  • Sicherstellung, dass alle Interaktionen und Inhalte auch bei älteren Browsern oder Systemen zuverlässig funktionieren

Barrierefreier Online-Buchungsprozess

Im Hotel besonders wichtig: Ein barrierefreier Buchungsprozess. Eine klare und intuitive Navigation mit gut strukturierten Schritten erleichtert den Buchungsvorgang erheblich. Schaltflächen sollten ausreichend groß gestaltet und leicht erkennbar sein, um die Bedienung zu vereinfachen. Für Nutzer, die Schwierigkeiten mit der Texteingabe haben, sind alternative Eingabemöglichkeiten wie Dropdown-Menüs, Checkboxen oder Spracherkennungsfunktionen besonders hilfreich. Diese Maßnahmen gewährleisten eine inklusive Nutzererfahrung und machen Ihre Hotelwebsite für alle zugänglich.

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Unsere Buchungslösung hotelsuite IBE sorgt dafür, dass die Anforderungen zur Barrierefreiheit zuverlässig und termingerecht erfüllt werden.

Welche Fristen sind zu beachten?

Alle betroffenen Webseiten und Online-Dienste müssen bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei gestaltet sein. Planen Sie jetzt, um diese Frist einzuhalten und rechtliche Konsequenzen, hohe Bußgelder und Abmahnungen zu vermeiden.

Schritte zur Umsetzung der Barrierefreiheit

Die Umsetzung von Barrierefreiheit erfordert eine sorgfältige Planung und kontinuierliche Anpassung. Beginnen Sie mit einer gründlichen Analyse des aktuellen Zustands Ihrer Website. Dazu zählen Tests auf Responsivität, Ladezeiten und die grundlegende Nutzerfreundlichkeit.

Nutzen Sie Tools wie WAVE oder eines der hier gelisteten, um bestehende Barrieren zu identifizieren und gezielt zu beseitigen. Sammeln Sie aktiv Feedback von Nutzern, insbesondere von betroffenen Menschen, um sicherzustellen, dass Ihre Optimierungen praxisgerecht sind.

Ergänzen Sie Ihre Maßnahmen durch die Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit, die über den Fortschritt und die getroffenen Schritte informiert. Regelmäßige Prüfungen und Updates stellen sicher, dass Ihre Webseite dauerhaft den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wettbewerbsvorteil durch Barrierefreiheit

Ganz schön viele To-Do’s?! Ja, das stimmt. Zum Glück bringt die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen jedoch nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch viele Vorteile mit sich:

  • Verbesserte Nutzerfreundlichkeit: Intuitiv bedienbare Webseiten profitieren alle Nutzer.
  • Erweiterung der Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen stellen eine bedeutende Kundengruppe dar.
  • Suchmaschinenoptimierung: Barrierefreie Webseiten erzielen oft bessere Rankings bei Google.

Die Anforderungen des BFSG sind eine Chance, Ihre digitale Präsenz zukunftssicher zu gestalten. Mit einer barrierefreien Website investieren Sie nicht nur in die Zufriedenheit Ihrer Gäste, sondern sichern sich auch einen Wettbewerbsvorteil. Es ist höchste Zeit, ihre Website auf den Prüfstand zu stellen. Gerne begleiten wir Sie dabei.

Praxisbeispiel Barrierefreie Hotelwebsite

Wie sich die Anforderungen im Rahmen eines Website-Relaunchs umsetzen lassen, zeigt die neue Website des Land & Golf Hotel Stromberg. Im aktuellen Eye-Able Report erreicht die Website beim WCAG Level AA 100 Prozent. Hier lesen Sie mehr dazu.

Lassen Sie sich von uns beraten

Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Website alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt? Gerne stehen wir Ihnen zur Seite. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um Ihre digitale Präsenz zukunftssicher und gesetzeskonform zu gestalten.

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Häufige Fragen zur Barrierefreiheit von Hotelwebsites

Was bedeutet WCAG Level AA für eine Hotelwebsite?

Die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG, sind ein internationaler Standard des W3C für barrierefreie Webinhalte. Sie unterscheiden drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA. Für eine Konformität mit Level AA müssen sämtliche Erfolgskriterien der Stufen A und AA erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an ausreichende Kontraste, die Bedienbarkeit per Tastatur, sichtbare Fokuszustände und zugängliche Formulare.
 

Welche Bereiche einer Hotelwebsite sollten barrierefrei sein?

Barrierefreiheit betrifft die gesamte Nutzung einer Website. Dazu gehören unter anderem Navigation, Texte, Bilder, Formulare, Buttons und andere Bedienelemente. Inhalte und Funktionen sollten auch ohne Maus bedienbar und für unterstützende Technologien zugänglich sein. Wichtig sind außerdem ausreichende Farbkontraste, verständliche Beschriftungen und eine nachvollziehbare Seitenstruktur. W3C
Auch angebundene Systeme wie Buchungsstrecken oder Gutscheinshops sollten in die Betrachtung einbezogen werden. Werden sie von externen Anbietern bereitgestellt, müssen sie technisch getrennt geprüft werden, weil ihre Barrierefreiheit nicht automatisch durch die barrierefreie Umsetzung der eigentlichen Hotelwebsite gewährleistet ist.


Muss auch die Buchungsstrecke einer Hotelwebsite barrierefrei sein?

Aus Nutzersicht gehört die Buchungsstrecke zum gesamten Nutzungsvorgang einer Hotelwebsite. Deshalb sollte auch der Buchungsprozess möglichst barrierefrei nutzbar sein.
Viele Hotels binden dafür externe Buchungssysteme ein. In diesem Fall liegt deren technische Umsetzung beim jeweiligen Anbieter. Die Barrierefreiheit des Buchungssystems sollte deshalb separat geprüft und bereits bei der Auswahl des Systems berücksichtigt werden.


Wie lässt sich die Barrierefreiheit einer Hotelwebsite prüfen?

Automatisierte Prüfwerkzeuge können zahlreiche mögliche Barrierefreiheitsprobleme erkennen und die Qualitätssicherung unterstützen. Sie können jedoch nicht alle Anforderungen automatisch überprüfen. Für eine belastbare Beurteilung ist zusätzlich eine fachkundige manuelle Prüfung erforderlich. 
Dazu gehören beispielsweise Tests der Tastaturbedienung, der Fokusführung, von Formularen und weiteren interaktiven Elementen. Je nach Prüfziel können auch Tests mit assistiven Technologien und mit Nutzern sinnvoll sein.


Wann sollte Barrierefreiheit bei einem Website-Relaunch berücksichtigt werden?

Barrierefreiheit sollte möglichst früh in Konzeption, Design und Entwicklung einbezogen werden. So lassen sich Anforderungen beispielsweise an Navigation, Farbkontraste, Formulare und interaktive Komponenten bereits berücksichtigen, bevor technische und gestalterische Entscheidungen festgelegt sind.
Das W3C empfiehlt, Barrierefreiheit frühzeitig und regelmäßig während des Entwicklungsprozesses zu prüfen. Dadurch können Probleme früher erkannt und mit geringerem Aufwand behoben werden. Auch nach dem Launch sind wiederkehrende Prüfungen sinnvoll, insbesondere wenn Inhalte oder Funktionen verändert werden.