Abmahnungen…Und täglich grüßt das Murmeltier

Es ist mal wieder soweit: Abmahnungen drohen. Und zwar all denjenigen, die im Internet Handel betreiben, d.h. Waren oder Dienstleistungen auf elektronischem Weg verkaufen.

Neuerdings müssen Onlinehändler den Link zu einer Schlichtungsstelle der Europäischen Union auf ihrer Webseite integrieren. Ausgenommen sind nur reine B2B-Händler.

Am 9. Januar 2016 wurde die EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die „Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten rechtswirksam. Durch sie erhalten Verbraucher die Möglichkeit, sich bei Streitigkeiten mit einem Internet-Händler an eine Schlichtungsstelle zu wenden.

Seit 15. Februar ist die Seite der Online-Schlichtungsstelle der EU nun auch wirklich mit Inhalten gefüllt unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Laut Artikel 14 der Verordnung soll der Link auf der Webseite „leicht zugänglich" sein. Empfohlen wird eine Ergänzung des Impressums, da dieses ja auch leicht zugänglich sein muss.

Online-Schlichtungsstelle: Nicht nur für Verbraucher

Nicht nur Verbraucher, auch Internet-Händler können bei Problemen die Online-Schlichtungsstelle zurate ziehen.

Gegründet wurde die neue Einrichtung vor allem im Hinblick auf den grenzüberschreitenden EU-Handel. Die außergerichtliche Streitbeilegung soll den Verbraucherschutz im Binnenmarkt stärken. Gerade bei grenzübergreifenden Fällen ist eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Onlineshop-Betreibern und Kunden mit einem hohen Aufwand verbunden, sowohl finanziell als auch zeitlich. Mit der neuen Richtlinie über Alternative Streitbeilegung soll all dies nun seltener nötig werden. Statt Gerichtsverfahren also Schlichtung und Mediation.

Übrigens: Auch wenn Händler und Kunde beide aus Deutschland kommen, kann die EU-Schlichtungsstelle kontaktiert werden.

Doch auch der deutsche Gesetzgeber plant ein Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Dieses sieht ebenfalls Informationspflichten vor und soll voraussichtlich ab dem 1. März 2017 gelten.

Weitere Informationen finden Sie auch hier.